Streit um die 50+1-Regel: St. Pauli-Präsident Göttlich kritisiert Ausnahmen
Erst vor kurzem erklärte das Bundeskartellamt die Ausnahmen von der 50+1 Regel für rechtswidrig. Diese besagen eigentlich, dass bei Klubs wie Bayer Leverkusen oder dem VfL Wolfsburg die Regel nicht gilt, dass ein deutscher Verein mindestens 51 Prozent der Klubanteile besitzen muss, weil deren Investoren bereits seit mehr als 20 Jahren in die Vereine investieren. Mit dem Urteil nun also die Kehrtwende. „Dieses Urteil macht sehr deutlich, dass das, was uns in den letzten Jahren benannt worden ist, nämlich dass die bestehende 50+1-Regel gegen Kartellrecht verstößt, falsch war“, sagt St. Paulis Präsident Oke Göttlich nun gegenüber dem „Deutschlandfunk“ zu dem Urteil: „Denn es ist ein Verstoß, Ausnahmen von dieser Regel zugelassen zu haben.“
Göttlich sitzt im Präsidium des Ligaverbands DFL und kritisiert die seit 15 Jahren vonstattengehende „Verwässerung“ der Regel. Der Präsident des Kiezklubs befürchtet vor diesem Hintergrund Folgen für die Integrität des Wettbewerbs und verspricht: „Natürlich muss ich jetzt mit meinen Kollegen eine Regelung für die Ausnahmen finden, um dieses Eisen so zu schmieden, dass 50+1 einen ganz klaren, manifesten Beitrag für die Wettbewerbsintegrität leistet. Nur so werden wir unser Produkt attraktiv halten können und Leute für unseren Sport interessieren.“