St. Pauli-Konkurrent Dresden: Sportgericht weist nächsten Einspruch ab
Der Einspruch von St. Pauli-Konkurrent Dynamo Dresden hatte auch in der mündlichen Verhandlung keinen Erfolg. Das DFB-Sportgericht hat den Widerspruch der Dresdner gegen die Spielwertung des Zweitliga-Duells mit Darmstadt 98 erneut als unbegründet zurückgewiesen – wie zuvor schon am 24. Februar. Die Begegnung hatte Darmstadt am 7. Februar in Dresden 3:2 gewonnen, das Ergebnis hat damit weiterhin Bestand. „Auch nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung ließ sich weder ein Fehler des Videoassistenten noch ein Regelverstoß des Schiedsrichters nachweisen“, sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Dresden hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 3:3 durch Patrick Schmidt in der 72. Minute regelwidrig von Schiedsrichter Michael Bacher nach Hinweis des Videoassistenten erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.