Wasserwerfer verliert vor Gericht! Fahrverbot für St. Pauli-Fans
Mehrere St. Pauli-Anhänger haben vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Wie das Oberverwaltungsgericht Aachen nun entschied, darf ein ausgesonderter Wasserwerfer der Polizei nicht weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Das Fahrzeug gehört einem Verein, dessen Gründungsmitglieder Fans des FC St. Pauli sind. Die Hamburger Polizei war aufgrund des Wunschkennzeichens „AC-AB 1910“ auf das Fahrzeug aufmerksam geworden und wies die Aachener Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass es sich um einen ehemaligen Wasserwerfer der Polizei handele und er von Personen aus dem linksautonomen Spektrum genutzt werde, bei denen die Abkürzung ACAB für „All cops are bastards“ stehe. Die Zahl 1910 entspricht dem Gründungsjahr von St. Pauli. Unter anderem nahm das Fahrzeug auch beim G20-Gipfel in Hamburg am Straßenverkehr teil.